Kanzlei HEINZE & HEINZE - Bonn - Rechtsbeistand und Rechtsanwalt
 


ERBRECHT


Unsere Beratung im Erbrecht setzt nicht erst an, wenn der Erbfall eingetreten ist, sondern weit davor. 
Wir treffen Vorkehrungen zu Ihrer Vertretung im Krankheits- und Betreuungsfall (Betreu­ungs­ver­fügung mit Vorsorgevollmacht), fassen Ihre letztwillige Verfügung Ihren Wünschen entsprechend ab (Tes­ta­ment). Dabei unterstützen wir Sie mit unserer Er­fah­rung und unserem Weitblick. Ihren Erben sind wir bei der Erb­ab­wick­lung behilflich und stehen bei rechtlichen und erb­schaft­steuer­lichen Fragen zur Seite.


Unser Aufgabenfeld ist dabei insbesondere:

  • Ausschlagung
  • Betreuungs- und Vorsorgevollmacht
  • Erbschafts- und Schen­kungs­steuerrecht
  • Erbschaftsanfechtung
  • Erbschein
  • Erbvertrag
  • Patientenverfügung
  • Steuergestaltung
  • Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge