Unsere Beratung im Erbrecht setzt nicht erst an, wenn der Erbfall eingetreten ist, sondern weit davor.
Wir treffen Vorkehrungen zu Ihrer Vertretung im Krankheits- und Betreuungsfall (Betreuungsverfügung mit Vorsorgevollmacht), fassen Ihre letztwillige Verfügung Ihren Wünschen entsprechend ab (Testament). Dabei unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und unserem Weitblick. Ihren Erben sind wir bei der Erbabwicklung behilflich und stehen bei rechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen zur Seite.
Unser Aufgabenfeld ist dabei insbesondere: