Kanzlei HEINZE & HEINZE - Bonn - Rechtsbeistand und Rechtsanwalt
 


STEUERRECHT (FACHANWALT)


Beim Steuerrecht handelt es sich um ein eigen­stän­diges Rechts­gebiet, das alle Rechts­normen regelt, die das deutsche Steuer­recht betreffen, wobei zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Steuerrecht unter­schie­den wird. Was sich einfach anhört, ist oft eine verzwickte Angelegenheit. Bera­tungs­bedarf kann schon bestehen, bevor Sie eine Entscheidung von Bedeu­tung treffen möchten, daher ist es ratsam, sich für die Klärung eines steuerrechtlichen Problems die Hilfe eines Fach­anwaltes für Steuer­recht zur Absicherung zu holen.

Bei Steuerstrafverfahren stehen wir Ihnen zur Seite und vertre­ten Ihre Interessen gegen­über der Behörde zur Erlangung der Straffreiheit.

   

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Abgabenordnung
  • Allgemeines Steuerrecht ein­schließlich Verfahrensrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Einkommensteuerrecht
  • Erbschaft- und Schenkungs­steuerrecht
  • Europäisches Steuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Rechtsschutz in Steuersachen ein­schließlich Finanzge­richts­ordnung
  • Steuerstrafrecht
  • Unternehmensteuerrecht ein­schließlich Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
  • Verbrauchs- und Verkehrss­teuer­recht - insbesondere Umsatzsteuerrecht