Unsere familienrechtliche Beratung setzt bereits vor Eheschließung oder Eingehung einer Lebenspartnerschaft ein. Wir fertigen für Sie einen Ehevertrag, passen Ihre Gesellschaftsverträge an und unterbreiten Ihnen Gestaltungsvorschläge auf Grundlage unserer Erfahrung und mit Weitblick. Im Scheidungsfall vertreten wir Ihre Interessen nachhaltig, sei es durch einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung oder Auseinandersetzung vor dem Familiengericht.
Unsere Leistungen im Überblick: